
Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVZ Vertical Systems GmbH & Co KG für Montage- und Serviceleistungen im B2B-Bereich.
Stand: Aktuelle Fassung · Gültig für B2B-Kunden
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs- und Serviceleistungen, Maschinenhandel sowie Personaldienstleistungen zwischen der AVZ Vertical Systems GmbH & Co KG (nachfolgend „AVZ“) und dem Auftraggeber.
1.2. Das Angebot von AVZ richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB / B2B-Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AVZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss & Angebote
2.1. Angebote von AVZ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch AVZ oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
3.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Servicevertrag.
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen am Montageort rechtzeitig erfüllt sind (z. B. freie Zufahrt, Stromanschlüsse, Bodenbeschaffenheit, Hebezeuge).
3.3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
4. Reaktionszeiten & 24/7 Bereitschaft
4.1. Vereinbarte Reaktionszeiten im Rahmen von Serviceverträgen (< 4 h bzw. < 24 h) beginnen mit Eingang der Störungsmeldung bei der Notfall-Hotline.
4.2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Verkehrshindernisse entbinden von der Einhaltung garantierter Fristen.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für B2B-Geschäfte.
6. Gewährleistung & Haftung
6.1. Die Gewährleistungsfrist für Montageleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.
6.2. AVZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
7.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von AVZ sachlich zuständige Gericht.